
| @ dermarquardt | # 28.01.12, 17:53 Uhr |
dermarquardt schrieb:
und?
| @ Kampfdackel1 | # 28.01.12, 18:24 Uhr |
Kampfdackel1 schrieb:
was glaubst du eigentlich was du darfst.
Ob eigene scheune oder nicht ,die tötung eines Wirbeltieres ohne vernüftigen grund ist strafbar.
Zudem unterliegen diese tiere nicht dem Jagdrecht.
Machs wie BIo gesagt scheune abdichten.
Wenn sie dich erwischen wird teuer.
KD
| @ Kampfdackel1 | # 28.01.12, 18:24 Uhr |
Kampfdackel1 schrieb:
denk dran im Internet biste nie alleine ,das kann ganz schnell zum bemmerang werden
und dann?? schauste blöd aus der wäsche.
klar sind ja nur spatzen sonst nix
Solche aussagen in einem Forum haus hof etc ,einfach super.
KD
na aus deinem Profil herraus solltes du solche ausagen erst garnicht machen.
Du würdets warscheinlich den jagdschein abgegen ,wen du es machen würdest.
Das als landwirt und Jäger
| @ CarpeDiem | # 28.01.12, 18:38 Uhr |
CarpeDiem schrieb:
Wenn die Halle dunkel gehalten wird, ist der Spuk mit den Vögeln vorbei!
| @ dermarquardt | # 28.01.12, 18:39 Uhr |
dermarquardt schrieb:
und? kannst es beweisen?Ich kann sagen was ich will, heißt ja nicht, dass ich das auch mach oder? Willst mich jetzt anzeigen? Würde ich einem wie dir sogar zutrauen, den ganzen Tag zuhause zu sitzen, auf Verfehlungen anderer zu hoffen und sich dann nen Hehl draus zu machen diese zu verpfeifen, Leute wie dich braucht das Land, dann haben wir es schnell wieder so "schön" wie in der ehemaligen DDR![]()
| @ canuck | # 28.01.12, 18:40 Uhr |
canuck schrieb:
hallo kampfdackel,
. auf meinem eigenen grund und boden kann nich das ganze jahr durch ohne jagdschein spatzen elstern raben krähen tauben etc etc erlegen.
weiterhin kann ich im auftrag eines landbesitzers oder pächters dieselben vögel auf seinem land genau so bejagen. dasselbe gilt auch für andere tierarten welche im jagdrecht genau aufgelistet sind..
das ist mein gutes recht
gruss vom canuck
| @ Kampfdackel1 | # 28.01.12, 18:49 Uhr |
Kampfdackel1 schrieb:
wenn du meinst ,wusste nicht das spatzen dem jagdrecht unterliegen.
KD
| @ canuck | # 28.01.12, 18:52 Uhr |
canuck schrieb:
hallo kampfdackel
es ist nicht was ich meine, sondern was ich weiss.
die angegebenen vogelarten sind alle als" nicht dem jagdrecht unterstellt" aufgelistet . diese liste hat den zweck zu pezifizieren welche arten (die nicht dem jagdrecht unterstehen )vom generellen vogelschutz ausgenommen sind.
gruss vom canuck
| @ Kampfdackel1 | # 28.01.12, 19:00 Uhr |
Kampfdackel1 schrieb:
wo darfts die elster krähe denn nicht jagen.in nrw schon
schau mal in die verschieden Bundesländer.
Spatzen fallen da aber nirgendwo drunter und die darfste definitiv nicht schießen ,wenn du es bessser weist dann zeig mal wo das steht.
KD