Krischans schrieb:
Hallo canuck,
Ist das denn zutreffend?
Laut Richtlinie 2009/147/EG
[eur-lex.europa.eu]
Artikel 5 ist grundsätzlich erstmal das Töten aller auf dem Gebiet der europäischen Union (und nicht Alberta, Kanada) vorkommenden Vogelarten verboten (bzw. muss durch Nationales Recht verboten werden). Abweichend davon gelten die Artikel 7 und 9 die nach Listung (Anhang II) bzw. unter besonderen Voraussetzungen Arten zur bejagung freigeben können.
Für Deutschland ergeben sich aus Anhang II B also 18 Arten die generell bejagt werden dürfen.
Weiterhin schließt das Jagdrecht alle Arten ein, die demselben unterliegen. In dem Falle, dass die Art die erbeutet werden soll, nicht dem Jagdrecht unterliegt, greift automatisch §39 Absatz 1 BNatSchG.
Ich bin mir auf jeden Fall sehr sicher das man sich im schlechtesten Fall vor dem Kadi wieder findet, wenn man in Deutschland auf Spatzen schießt (womöglich noch mit Kanonen).
Ich denke das einfachste und vorallem auch nachhaltigste(!!) ist die Gebäude dicht zu machen, im Zweifelsfall mit den engmaschigen Netzen. Wenn man es auf Dauer auch schafft einen Beutegreifer als Untermieter anzulocken, kann das auch helfen.
hi kirschans,
natürlich ist das alles für mich zutreffend
wenn du diesen faden genau verfolgst siehst du dass ich hier mit kampfdackel das "tellerrandspiel" spiele.
ich hab ne einfache frage gestellt und kampfdackel sah sich genötigt seinen oberlehrehut aufzusetzen und ( ohne sich weiter umzusehen ) mir da eine rechtsbelehrung zu geben.
und dies nicht gerade in der feinsten tonart.
somit habe ich nichts weiter getan als den faden foretgesponnen, aber auf meine persönlichen verhältnisse zugestimmt.
dackel hats nicht bemerkt und ist mir voll auf den leim gekrochen
was die rechtslage in deutschland anbelangt hat er sicher voll recht , aber eben die welt endet nicht an der deutschen grenze , im gegenteil da beginnt sie. und das hat unser lieber kampfdackel offenbar übersehen.
ganz sicher hast auch du recht in deiner auffassung dass wer im vierten reich( EU) lebt ohne prüfung ud bewiligung kein wirbeltier töten darf. .(wie verhält sich das eigentlich mit dem fang von mäusen und ratten, sind die da inbegriffen???????)
also kurz und bündig was ich hier geschrieben habe gilt für meine verhältnisse und sollte nicht auf die EU
übertragen werden.
noch ein kleiner tipp ,manchmal hilft es eine attrappe eines beutegreifers (eule) strategisch im gebälk des gebäudes zu plazieren
gruss vom canuck