Welche Arbeiten/Leistungen sind eigentlich generell unproblematisch für den Landwirt im Blick auf die drohende Gewerblichkeit? Bei den meisten Sachen droht ja immer die Gewerblichkeit, wenn ein gewisser Umfang erreicht wird. Gibts da evtl ne Liste oder Übersicht?
Beispiel: Arbeiten als Betriebshelfer, Arbeiten im Lohn...
Dachte ich auch... mein Steuermensch sagt entweder 50 000 oder 1/3 vom Umsatz in 3 Jahren... Dazu würde z.B. auch Getreide reinigen für Kollegen zählen. Grad hier seh ich aber ein Problem: Wenn gewisse Arbeiten dann gewerblich werden, ist man als Landwirt fast raus aus der Nummer, weil die Anforderungen wahnsinnig hoch werden für gewerbliche Anbieter.
Nun... sobald du einen Umfang erreichst ab dem du Gewinne erwirtschaften könntest.... hast du ein Problem, denn Gewinne werden dem Landwirt nicht vergönnt... nur die Arbeit.
Vielen dank! Genau so was hab ich gesucht - wenn es auch nur die eine Hälfte der Medaille ist... Jetzt wäre es doch sehr Interessant zu wissen, welche Sachen hier nicht zählen auf die maximal 50% vom Umsatz...
Immer das Selbstmitleid, wer vergönt denn dem Landwirt keine Gewinne? Wenn dein Arbeitsfeld so gewinnträchtig ist, hindert dich doch keiner das gewerblich weiter auszubauen. Aber man kann Landwirtschaft auch nicht Überall privelegieren.
Nun... sobald du einen Umfang erreichst ab dem du Gewinne erwirtschaften könntest.... hast du ein Problem, denn Gewinne werden dem Landwirt nicht vergönnt... nur die Arbeit.
Das ist überall so, nicht nur in der LW, die steht da noch recht gut da.